
ANGABEN GEMÄSS § 5 TMG:
Esther Klever ( Bachelor of music, Saxofonistin )
Rothwiese 17, 53783 Eitorf
Telefon: +49 (0) 176 844 144 13
e-Mail: esther.klever@googlemail.com
Steuernummer: 220/5228/3643
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Esther Klever
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Esther Klever
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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs ( gültig seit 01.01.2023 )
§1 Vertragsabschluss
1. Eine Buchung kann per email oder in anderer schriftlicher Form ( sms ) erfolgen. Der Vertrag kennzeichnet zusätzlich die Rahmenbedingungen des Auftritts.
§2 Zahlungsbedingungen
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Die Gage wird zahlbar binnen 7 Tagen ab Rechnungsstellung. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen behalten wir uns vor Überzuggebühren in Höhe von 5% der netto Gesamtgage in Rechnung zu stellen.
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Der Veranstalter verpflichtet sich, keinem Drittem Auskunft über die vereinbarten Gagen zu geben, es sei denn er ist gesetzlich dazu verpflichtet.
§3 Aufbau
Der Aufbau erfolgt ab ca. 1 Std. vor dem ersten Einsatz der Künstlerin.
§4 Verpflegung
Der Veranstalter stellt der teilnehmenden Künstlerin während der Dauer der Veranstaltung Catering ( Snacks & warmes Catering ) in angemessenem Umfang zur Verfügung ( vegetarisch )
§5 Künstlerische Freiheit
5.1 Die Künstlerin verpflichten sich zur Darbietung aus ihrem eigenen Repertoire. Dem
Veranstalter ist die Art und Weise der Darbietung bekannt.
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Die Künstlerin sind in ihrer künstlerischen Darbietung des Programms frei und unterliegen keinerlei künstlerische Weisung durch den Veranstalter. Wünsche bezüglich Inhalt und
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Ablauf der Veranstaltung werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
5.3. Audioaufnahmen, sowie Fotos und Filmaufnahmen auf denen die Künstlerin klar zu erkennen ist, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Künstlerin verbreitet werden.
§6 Aufbau
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Der Veranstalter übernimmt die Sicherheit des Equipments während des Aufenthaltes am Auftrittsort.
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Der Veranstalter stellt sicher, dass ein fristgerechter Aufbau stattfinden kann. Der Abbau erfolgt unmittelbar nach Ende des Auftritts.
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§7 Steuern, Abgaben, Genehmigungen
7.1 Der Veranstalter verpflichtet sich zur Anmeldung der Veranstaltung bei den zuständigen Behörden und die Einholung aller Genehmigungen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.
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Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der gesamte Bühnenbereich einschließlich Zu- und Abgangswege sich in einem Zustand befinden, der Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum der Künstler ausschließt.
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Der Veranstalter sorgt für sämtliche erforderlichen Genehmigungen ( behördlicher oder anderer Art ) und versichert, dass dem Auftritt der Künstlerin keinerlei behördliche Vorschriften entgegenstehen.
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Ferner trägt der Veranstalter die Zahlung an die GEMA & GVL oder entsprechende urheber- & leistungsschutzrechtliche Verwertungsgesellschaften und sichert hiermit zu, die entsprechenden Gelder abzuführen und die Künstlerin auf Anforderung einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
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Der Veranstalter ist verantwortlich für die Zahlung von etwaigen Steuern ( einschließlich Quellensteuern ) und Abgaben. Die Künstlerin versteuert ihr Einkommen in Deutschland selbst. Der Veranstalter ist insoweit nicht berechtigt Abzüge vorzunehmen.
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Der Veranstalter haftet für etwaige Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung -nicht mutwillig- entstehen sollten. Ebenso verpflichtet er sich eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung für die genannte Veranstaltung abzuschließen.
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§7 Ausfall & Wirksamkeit
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Sollte es zum Ausfall der Veranstaltung kommen, kann die Gage von der Künstlerin in vollem Anspruch geltend gemacht werden, sofern sie keinen gleichwertigen Auftrag für den gebuchten Zeitraum bekommt und unabhängig vom Zeitpunkt der Absage, oder deren Umständen. Die Künstlerin verpflichtet sich, sich um einen gleichwertigen Auftrag zu bemühen und ihr angebotene Alternativen anzunehmen, wenn diese im zumutbaren Rahmen liegen.
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Kann die Künstlerin im Falle einer Absage nur einen weniger gut bezahlten Auftrag für den gebuchten Veranstaltungszeitraum bekommen, so zahlt der Veranstalter die Differenz zu der von ihm gebuchten Leistung.
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Die gebuchte Künstlerin verpflichtet sich bei Ausfall einen angemessenen Ersatz für die Veranstaltung zu buchen. Im Falle einer kurzfristigen Erkrankung der Künstlerin kann nicht immer ein Ersatz gefunden werden. In diesem Fall gilt dieser Vertrag als aufgelöst und der Veranstalter wird von jeglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag befreit ( Ausnahme §1.2 ) Die Künstlerin verpflichtet sich in diesem Fall, dem Veranstalter auf Wunsch ein ärztliches Attest vorzulegen.
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§8 Haftung
Der Veranstalter holt alle für den Auftritt der Künstlerin erforderlichen Genehmigungen ein und befolgt diese auch. Eventuelle Beschädigungen an eingebrachten Anlagen, Instrumenten und sonstiger, auch persönlicher Gegenstände der Künstlerin am Veranstaltungsort, sind durch eine entsprechende Versicherung des Veranstalters gedeckt, soweit eine Beschädigung oder ähnliches in seinem Verschulden liegt.
Der Veranstalter trägt ferner dafür Sorge, dass sämtliche erforderlichen baupolizeilichen und baubehördlichen Auflagen erfüllt sind.
§9 Vertragsverletzung
Der Veranstalter hat, sofern er schuldhaft eine Verpflichtung aus diesem Vertrag verletzt oder bei einem von ihm zu vertretenden Abbruch oder einer Undurchführbarkeit der Veranstaltung an die Künstlerin eine Konventionalstrafe in Höhe der Bruttogarantie zu zahlen.
Die Künstlerin behält sich vor, gegebenenfalls weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§10 Salvatorische Klausel
Die Rechtsbeziehung der Vertragspartner unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf ( NRW ). Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrags anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen hierdurch nicht berührt. Ist der Vertrag in eine Fremdsprache übertragen worden, so ist bei Streitigkeiten ausschließlich der deutsche Vertragstext maßgebend. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Vorschriften des BGB.